Citrix Solution Advisor Vertrag

1. Pflichten des CSA
Der CSA verpflichtet sich, alle seine Pflichten nach Maßgabe der im vorliegenden Vertrag (einschließlich Anhang A) enthaltenen technischen, Verwaltungs- und Finanzbestimmungen zu erfüllen.
Der Citrix Solution Advisor hat den (die) Citrix Solution Advisor Program Overview(s) gelesen, der (die) auf die Produkte und Dienstleistungen Anwendung findet (finden), die der CSA vertreiben möchte und die in Anhang A bzw. im Internet unter www.citrix.com/mycitrix aufgeführt sind, und der CSA erklärt sich damit einverstanden, die dort jeweils festgelegten Pflichten und Bedingungen zu erfüllen. Jedes Citrix Produkt und jede Dienstleistung hat Schulungs- und/oder Zertifizierungsbestimmungen, die der Citrix Solutions Advisor erfüllen muss, um diese Produkte oder Dienstleistungen vertreiben zu dürfen. Falls den für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung geltenden Schulungs- und/oder Zertifizierungsbestimmungen nachgekommen wurde, so impliziert dies nicht gleichzeitig, dass auch den Schulungs- bzw. Zertifizierungsbestimmungen nachgekommen wurde, die für andere möglicherweise im selben oder in einem anderen Program Overview beschrieben Produkte oder Dienstleistungen gelten. Der Citrix Solution Advisor hat zu jeder Zeit über die im Citrix Solution Advisor Program Overview festgelegte Anzahl an Vollzeitmitarbeitern zu verfügen.
2. Aufgaben und Pflichten von Citrix
2.1. Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung von Citrix wird dem CSA hiermit eine einfache, nicht übertragbare Lizenz erteilt, im Rahmen derer es ihm gestattet ist, die Citrix Produkte und Dienstleistungen, in Bezug auf die er die in Anhang A aufgeführten Bedingungen erfüllt, nach Maßgabe der auf diese Produkte und Dienstleistungen Anwendung findenden Endbenutzerlizenz- bzw. Serviceverträge im Vertragsgebiet an Endbenutzer zu veräußern. Vertragsgebiet ist der geographische Bereich, für den der CSA in Bezug auf die Vermarktung und den Vertrieb der vertragsgegenständlichen Produkte im Wesentlichen verantwortlich zeichnet. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags handelt es sich bei „Citrix Produkten und Dienstleistungen“ um die Citrix Produkte und Dienstleistungen, die Citrix nach Maßgabe des vorliegenden Vertrags nach eigenem Ermessen anbieten möchte. Citrix Produkte können ausschließlich von einem autorisierten Vertriebspartner erworben werden. Keine im vorliegenden Vertrag enthaltene Bestimmung begründet für Citrix eine Verpflichtung, Produkte direkt an den CSA zu veräußern.
2.2. Rechte und Vorteile. Citrix räumt dem CSA die im vorliegenden Vertrag (sowie im Anhang A) festgelegten Rechte und Vorteile ein. Dem Citrix Solution Advisor werden die im Citrix Solution Advisor Program Overview für den jeweiligen Citrix Solution Advisor-Level festgelegten Vorteile und Rechte eingeräumt, wobei diese Rechte und Vorteile nach alleinigem Ermessen von Citrix zu gegebener Zeit geändert werden können.
3. Marken.
Während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags sind Citrix und der CSA berechtigt, den CSA als „Citrix Solution Advisor“ zu bezeichnen, und der Citrix Solution Advisor kann auf Citrix Produkte Bezug nehmen, indem er die Marken der Citrix Produkte nach Maßgabe der geltenden Citrix Markenrichtlinien verwendet, die im Internet unter www.citrix.com einsehbar sind und durch Bezugname Bestandteil des vorliegenden Vertrags werden. Der Citrix Solution Advisor hat vor einer anderweitigen Verwendung der Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen von Citrix die vorherige schriftliche Genehmigung von Citrix einzuholen. Es ist dem Citrix Solution Advisor nicht gestattet, Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäfts-, Firmen- oder Handelsnamen, die ganz oder teilweise mit einer Marke oder einem Namen von Citrix identisch bzw. vergleichbar sind, anzumelden bzw. deren Anmeldung zu beantragen. Der Citrix Solution Advisor erklärt sich damit einverstanden, alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Übertragung solcher Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäfts-, Firmen- oder Handelsnamen auf Citrix zu erwirken; hierzu zählt u.a. die Ausfertigung von Dokumenten. Vorbehaltlich im vorliegenden Vertrag enthaltener ausdrücklich anders lautender Regelungen wird im Hinblick auf die Verwendung von Urheberrechten, Patenten, Marken oder Handelsnamen keine Lizenz erteilt bzw. keine Lizenzerteilung impliziert. Dem CSA ist es nicht gestattet, die Marken von Citrix in einen Domain-Namen, Meta-Tag oder anderweitigen verborgenen Text auf einer Webseite zu integrieren.
4. Nutzung des Logos oder der Betitelung des CSA.
Während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags ist der CSA berechtigt, sich als „Citrix Solution Advisor" zu bezeichnen. Diese Bezeichnung darf ausschließlich in der Verkaufsförderung dienenden Marketingmaterialien verwendet werden, wie beispielsweise in Inseraten, Firmenbroschüren, Katalogen und anderweitigen Verkaufsförderungsmaterialien (nachstehend gemeinschaftlich als "Marketingmaterial" bezeichnet. Die Bezeichnung "Citrix Solution Advisor" darf auch auf den Visitenkarten und dem Briefpapier des CSA abgedruckt werden, wobei die Darstellungsweise anderer vergleichbarer Bezeichnungen zu entsprechen hat. Auf der Software, der Etikettierung, Verpackung, Dokumentation oder anderen im Zusammenhang mit den Citrix Produkten und Dienstleistungen beim oder nach dem Verkauf verwendeten Materialien dürfen ausschließlich die Bezeichnungen von Citrix abgebildet sein. Auf Materialien, auf denen die Bezeichnung "Citrix Solution Advisor" abgebildet werden darf, muss auch der Name und das eigene Logo des CSA deutlich sichtbar angebracht sein, wobei der Name und das Logo des CSA größer und auffälliger darzustellen sind. Vor einer anderweitigen Verwendung des Logos oder der Betitelung des CSA hat dieser die schriftliche Genehmigung von Citrix einzuholen. Der CSA hat die für Dritte geltenden Markenschutzrichtlinien von Citrix (Citrix Brand Protection Guideline for third parties) zu befolgen, die im Internet unter www.citrix.com einzusehen sind.
5. Werbung.
Einem CSA ist es gestattet, sich unter Verwendung der entsprechenden Marken von Citrix auf Citrix Produkte und Dienstleistungen zu beziehen, soweit (i) für die Marken keine Lizenz erforderlich wäre, (ii) die Bezugnahme im Einklang mit den vor Ort zum Markenschutz geltenden Gesetzen und Gebräuchen erfolgt, (iii) aller Wahrscheinlichkeit nach nicht irreführend oder falsch ist bzw. nicht in betrügerischer Absicht erfolgt und (iv) nicht auf eine Befürwortung, Überprüfung oder Genehmigung anderer vom CSA angebotener Produkte oder Dienstleistungen seitens Citrix hinweist bzw. schließen läßt. Das jeweilige Markensymbol (entweder TM [Standardmarke] oder ® [eingetragene Marke] hochgestellt nach dem Namen der Software von Citrix) muss stets angegeben werden, wenn ein CSA den Namen einer Software von Citrix in jedwedem Marketingmaterial erwähnt bzw. anderweitig veröffentlicht. Der CSA hat das jeweilige Markensymbol in allen seinen Veröffentlichungen zumindest bei der erstmaligen Erwähnung eines Citrix Produkts anzugeben. Citrix ist Inhaber aller Urheber- und anderweitigen Rechte an vom bzw. für den CSA im Zusammenhang mit den Citrix Produkten und Dienstleistungen erstellten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien (folglich tritt der CSA diese Rechte hiermit ab). Der CSA hat sicherzustellen, dass die vom CSA mit der diesbezüglichen Ausarbeitung betrauten Dritten diese Rechte im Rahmen einer entsprechenden schriftlichen Erklärung an den CSA bzw. Citrix abtreten.
5.1. Citrix behält sich das Recht vor, die Marken von Citrix zu ändern, zu löschen oder zu ersetzen. Der CSA erklärt sich damit einverstanden, diese Änderungen bei den von ihm verwendeten Marken auf Aufforderung entsprechend zu berücksichtigen.
5.2. Der CSA hat auf entsprechende Aufforderung hin mit Citrix hinsichtlich der Registrierung und des Schutzes der Marken durch Citrix bzw. für die ausschließliche Inhaberschaft durch Citrix zusammenzuarbeiten. Dem CSA ist es nicht gestattet, die Marke(n) bzw. ähnliche Marken im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten eintragen zu lassen. Sollte der CSA die Gültigkeit oder die ausschließlichen Rechte von Citrix in Bezug auf eine Marke direkt oder indirekt anfechten, so ist Citrix berechtigt, den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Vertriebspartner ist es nicht gestattet, Marken von Citrix oder Marken, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit den Marken von Citrix mit diesen verwechselt werden könnten, in irgendeinem Land einzutragen.
6. Vertraulichkeit.
Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, die Bestimmungen und Bedingungen des vorliegenden Vertrags sowie alle von ihnen erhaltenen und als vertraulich gekennzeichneten Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn, dies ist aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Verfügung nicht möglich. Falls eine Partei aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Verfügung vertrauliche Informationen offenzulegen hat, so erklärt sich diese Partei damit einverstanden, die jeweils andere Partei vor einer solchen Offenlegung hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und alle für eine solche Offenlegung geltenden Schutzverordnungen (oder vergleichbare Regelungen) zu befolgen.
6.1. Die Partei, die Informationen entgegennimmt, ist nicht verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln, (i) wenn sie diese vor dem Erhalt von der jeweils anderen Partei rechtmäßig von einem Dritten oder (ii) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsauflagen erhalten bzw. (iii) wenn sie diese selbständig entwickelt hat. Die aus dieser Vertragsziffer entstehenden Verpflichtungen gelten nach Ende der Vertragslaufzeit bzw. nach einer vorzeitigen Vertragsbeendigung fort, und zwar so lange, bis die hierdurch geschützten Informationen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich werden, ohne dass hierbei ein Verschulden der die Informationen offenlegenden Partei vorliegt, oder fünf (5) Jahre nach Vertragskündigung bzw. Ende der Vertragslaufzeit, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.
6.2. Dem CSA ist es nicht gestattet, Citrix Produkte und im Rahmen des vorliegenden Vertrags offengelegte bzw. zur Verfügung gestellte technische Daten sowie die aus diesen technischen Daten resultierenden Produkte direkt oder indirekt in ein Land auszuführen, wiederauszuführen oder umzuladen bzw. Dritte hierzu zu ermächtigen, in Bezug auf das die US-Regierung ein Embargo bezüglich der Lieferung von Produkten verhängt hat, das während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags in Kraft ist, oder falls dies gegen eine geltende US-amerikanische Ausfuhrbestimmung verstößt.
7. Vertragslaufzeit und –beendigung.
Vorbehaltlich der Erfüllung aller für die Teilnahme am Citrix Solution Advisor Programm erforderlichen Kriterien durch den CSA tritt der vorliegende Vertrag am Tag der Vertragsannahme seitens Citrix in Kraft und hat eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten, sofern er nicht nach Maßgabe der im vorliegenden Vertrag enthaltenen Bestimmungen zu einem früheren Zeitpunkt beendet wird. Sollte der CSA den ihm obliegenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, so endet der vorliegende Vertrag vor dem Ende der normalen Laufzeit. Die Parteien können den vorliegenden Vertrag auch jederzeit aus wichtigem sowie ohne wichtigen Grund schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen. Bei Ende der Vertragslaufzeit oder Kündigung fallen sämtliche nach Maßgabe des vorliegenden Vertrags gewährten bzw. erteilten Rechte und Lizenzen an Citrix zurück, und der CSA stellt die Verwendung aller Lizenzen und des Logos des CSA-Mitglieds unverzüglich ein und gibt sich nicht länger als Citrix Solutions Advisor aus. Der CSA hat ferner die Verwendung und Herausgabe von im Zusammenhang mit den Citrix Produkten und Dienstleistungen von ihm oder in seinem Namen erstellten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien einzustellen. Keine Partei ist gegenüber der jeweils anderen Partei für etwaige aus der Beendigung des vorliegenden Vertrags resultierende Kosten oder Schadensersatzansprüche haftbar.
8. Neue Produkte.
Unbeschadet etwaiger im vorliegenden Vertrag enthaltener anderslautender Bestimmungen kann Citrix während der Vertragslaufzeit jederzeit neue Citrix Produkte und Dienstleistungen ankündigen, die in den Geltungsbereich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags fallen oder nicht. Ferner kann Citrix jederzeit eine Entscheidung dahingehend treffen, dass die vertragsgegenständlichen Produkte und Dienstleistungen nach Maßgabe seiner jeweils aktuellen, im Internet unter www.citrix.com einsehbaren End-of-life Policy nicht mehr angeboten werden.
9. Beziehung zwischen den Parteien.
Weder der vorliegende Vertrag noch einzelne seiner Bestimmungen und Bedingungen sind dahingehend auszulegen, als begründeten sie zwischen Citrix und dem CSA eine Personengesellschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint-Venture), ein Arbeitnehmer-/Arbeitgeberverhältnis, eine Franchise- oder Vertretungsbeziehung.
10. Gewährleistung/Beschränkte Gewährleistung.
Die Gewährleistung von Citrix für seine Produkte und Dienstleistungen gegenüber Endbenutzern erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des für jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung geltenden Lizenz- bzw. Servicevertrags. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT als ausschließliches Gewährleistung ANSTELLE ALLER SONSTIGER AUSDRÜCKLICHER, KONKLUDENTER ODER GESETZLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN; HIERZU ZÄHLEN U.A. DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERTRAGSZWECK, DIE GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTSMÄNGELFREIHEIT, DIE GEWÄHRLEISTUNG, DASS GEGEN KEINE RECHTE VERSTOßEN WIRD, SOWIE DER ERFÜLLUNG ALLER SONSTIGEN VERPFLICHTUNGEN, BEDINGUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN SEITENS CITRIX, ES SEI DENN, DAS JEWEILS GELTENDE RECHT SCHREIBT EINE ANDERSLAUTENDE REGELUNG UNABDINGBAR VOR. DIE CITRIX PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN SIND NICHT FÜR DEN VERTRIEB ODER DIE VERWENDUNG MIT GERÄTEN VORGESEHEN BZW. HERGESTELLT, DEREN AUSFALL UNMITTELBAR ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG, SCHWERWIEGENDEN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE.
Der CSA ist verpflichtet, den Endbenutzer vor dem Kauf vom Endbenutzerlizenz- und/oder Servicevertrag in Kenntnis zu setzen. Der CSA hat den Endbenutzer des Weiteren davon in Kenntnis zu setzen, dass Citrix Produkte und/oder Dienstleistungen nur dann erworben werden können, wenn sich der Endbenutzer mit dem Endbenutzerlizenz- bzw. Servicevertrag einverstanden erklärt. Falls der CSA dem Endbenutzer zusätzliche über den Endbenutzerlizenz- bzw. Servicevertrag hinausgehende Rechte oder Ansprüche erteilt bzw. gewährt, so ist hierfür ausschließlich der CSA dafür verantwortlich und Citrix nicht haftbar.
11. Haftungsbeschränkung.
11.1. Vorbehaltlich des jeweils geltenden Rechts haftet weder Citrix noch eine andere an der Entwicklung, Produktion oder Lieferung der vertragsgegenständlichen Produkte oder Dienstleistungen beteiligte Person für etwaige indirekte, zufällig entstandene oder Folgeschäden (hierzu zählt u.a. Gewinnausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlich relevanter Informationen u.ä.), die aus der Benutzung resultieren bzw. daraus, dass eine Benutzung der Citrix Produkte nicht möglich ist, oder die auf die Erbringung bzw. die Nichterbringung von Support-Leistungen zurückzuführen sind, selbst wenn Citrix davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass diese Schäden möglicherweise auftreten könnten. Da in einigen Staaten die Haftungsbegrenzung oder der Haftungsausschluss für Folge- oder anderweitige Schäden nicht zulässig ist, findet die vorstehende Haftungsbegrenzung möglicherweise keine Anwendung. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Regelungen übersteigt die Haftung von Citrix oder die ihrer Zulieferer insgesamt jedoch keinesfalls den vom CSA vertragsgemäß an Citrix gezahlten Betrag, und zwar unabhängig davon, ob die Haftung aus einer fahrlässigen Handlung, einer Vertragsverletzung, einer Gewährleistungsverletzung oder aus anderen Gründen resultiert.
11.2. Citrix kann auf seiner Website unter www.citrix.com oder andernorts einen Verweis oder einen Link auf die Website des CSA anbringen. Citrix haftet nicht für den Inhalt der Website des CSA. Der CSA hat Citrix von der Haftung für alle Verbindlichkeiten, Forderungen, Kosten und Schadenersatzansprüche jedweder Art (einschließlich Anwaltsgebühren) freizustellen, die sich aufgrund oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter im Hinblick auf den Inhalt der Website des CSA beziehen.
12. Datenschutz.
Der CSA erklärt sich damit einverstanden, personenbezogene Daten, die er von Citrix bzw. den Tochtergesellschaften oder Geschäftspartnern von Citrix erhält bzw. an diese weiterleitet, nach Maßgabe der europäischen Datenschutzgesetze (hierzu zählt u.a. die Richtlinie 95/46/EC) und der jeweils geltenden nationalen Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
13. Allgemeine Bestimmungen.
Vorbehaltlich der im Rahmen des vorliegenden Vertrags ausdrücklich eingeräumten Rechte wird eine Lizenz zur Nutzung der Urheberrechte, Patente, Marken oder Handelsnamen von Citrix weder ausdrücklich noch konkludent erteilt. Beim CSA handelt es sich um einen selbständigen Unternehmer, der sich damit einverstanden erklärt, keine Zusicherungen zu machen, aufgrund derer bei einem Dritten möglicherweise der Eindruck erweckt werden könnte, dass der CSA befugt ist, im Namen von Citrix zu handeln oder Citrix an eine Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung zu binden. Der CSA stellt Citrix von der Haftung für Verbindlichkeiten, Forderungen, Kosten, Bußgelder und Schadensersatzansprüche jeder Art (einschließlich Anwaltskosten) frei, die aufgrund oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen und/oder den Zusicherungen seitens des CSA gegenüber seinen Kunden entstehen. Im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrags erklärt sich der CSA damit einverstanden, alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien zu befolgen und Citrix von der Haftung freizustellen, falls der CSA diese nicht befolgen sollte. Sollte eine bestimmte Regelung des vorliegenden Vertrags aufgehoben oder von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar erklärt werden, so bleibt dieser Vertrag im Hinblick auf die übrigen Regelungen in vollem Umfang in Kraft. Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung einer Vertragsbestimmung stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung einer früheren, gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung des vorliegenden Vertrags dar; eine Verzichtserklärung hat zu ihrer Wirksamkeit in schriftlicher Form zu erfolgen und muss von einem bevollmächtigten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet sein.
Die Änderung, Aufhebung oder Kündigung einer Bestimmung oder Regelung des vorliegenden Vertrags bedarf einer schriftlichen, von den bevollmächtigten Funktionsträgern der Vertragsparteien unterzeichneten Vereinbarung. Alle anderen ausgetauschten Dokumente und elektronischen Nachrichten (einschließlich der in einer Bestellung enthaltenen Auftragsbedingungen) treten nur dann in Kraft, wenn sie in Form einer Änderung oder Ergänzung Vertragsbestandteil werden. Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitig erfolgten Absprachen, einschließlich aller früheren oder aktuellen Citrix Solution Advisor-Verträge. Der Vertrag darf nicht geändert werden, es sei denn, dies erfolgt mittels einer im Namen des CSA-Mitglieds und Citrix von ihren jeweiligen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern nach dem Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrags unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung. Der vorliegende Vertrag sowie alle aufgrund oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aufgrund des oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergebenen Rechtsstreitigkeiten, die nicht einvernehmlich zu lösen sind, liegt bei den Gerichten des Kantons Zürich, und der CSA unterwirft sich hiermit der Zuständigkeit dieser Gerichte. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen kann jede Partei zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums bei jedem zuständigen Gericht Unterlassungsansprüche geltend machen.